Weitere zehn Prozent sind wieder sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Insgesamt sind damit mehr als 90 Prozent der Geförderten in den Arbeitsmarkt integriert.
Mittels des Gründungszuschuss werden Arbeitslose beim Wechsel in die Selbstständigkeit finanziell unterstützt. Zwischen 2007 und 2011 wurden jährlich zwischen 119.000 und 146.000 Zuschüsse gewährt. Seit 2012 ist der Gründungszuschuss eine Ermessensleistung, das heißt der Arbeitsvermittler muss davon überzeugt werden, dass eine Existenzgründung förderungsfähig ist. Von den Geförderten wurde inzwischen jeder Dritte selbst zum Arbeitgeber und beschäftigt im Durchschnitt drei Mitarbeiter. Allerdings sagt der Verbleib in der Selbstständigkeit oder die Integration in den Arbeitsmarkt noch nichts über die wirtschaftliche Situation der Geförderten aus. Zudem verfügt ein Teil der Existenzgründer über keine Altersvorsorge, da der Gesetzgeber für den Gründungszuschuss keine Rentenversicherung vorschreibt.
Quellen: http://www.iab.de/de/informationsservice/presse/presseinformationen/kb0212.aspx
