Diese treten mit Beginn des kommenden Ausbildungsjahr 2011/2012 in Kraft. Für laufende Ausbildungsverträge bzw. Übernahmen ab dem zweiten Ausbildungsjahr gelten die bisherigen Förderbedingungen der Verbundausbildung weiterhin.
Die wichtigsten Informationen dazu wurden für Sie im Folgenden zusammengefasst.
- Begrenzung der
Höchstförderdauer
Gewerblich-technische Berufe:
max. 25 Wochen (für Ausbildungsbeginn 2011/2012)
max. 15 Wochen (für Ausbildungsbeginn 2012/2013).
Alle übrigen Berufe:
max. 10 Wochen (für Ausbildungsbeginn 2011/2012)
max. 6 Wochen (für Ausbildungsbeginn 2012/2013). - Aufstockungsmöglichkeit
Für den Fall, dass die Verbundausbildung durch Arbeit im Wertschöpfungsprozess anderer Unternehmen stattfindet, ist eine Aufstockung der genannten Zeit um das Doppelte möglich. Die Verdoppelung gilt nicht im Fall von gewerblich angebotenen Bildungslehrgängen.
Die Aufstockung ist bereits ab dem Ausbildungsjahr 2011/2012 möglich und gilt für alle neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge mit Einstieg in das erste Ausbildungsjahr. - Zweijährige Berufe
Bei zweijährigen Berufen werden alle Obergrenzen auf 2/3 der Zeit reduziert.
