Sie lösen damit die alten Richtlinien zur Förderung von Unternehmensberatungen ab.
Die Förderbedingungen sind im Wesentlichen gleich geblieben.
Gefördert werden Beratungen von Unternehmen
- der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe,
- mit Sitz und Geschäftsbetrieb oder einer Zweigniederlassung in der Bundesrepublik Deutschland,
- die bei Beratungsbeginn mindestens ein Jahr am Markt tätig waren.
Gefördert werden unter anderem:
- Allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung sowie zur Einführung oder Anpassung eines Qualitätsmanagementsystems im Unternehmen.
- Technologie- und Innovationsberatungen zur Klärung der Chancen und Risiken von Innovation und Anwendung neuer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen.
- Außenwirtschaftsberatungen zu den Absatzchancen von Produkten und Leistungen eines Unternehmens auf Auslandsmärkten.
- Kooperationsberatungen zur zwischenbetrieblichen Zusammenarbeit, um Unternehmen in die Lage zu versetzen, ihre Innovationskraft und Leistung zu steigern.
- Beratungen zur Vorbereitung der Unternehmensübergabe.
Ziel der Förderung ist die Steigerung
der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen
sowie Angehörigen der Freien Berufe. Durch einen Zuschuss zu den Kosten einer
Unternehmensberatung soll der mittelständischen Wirtschaft ein Anreiz gegeben
werden, die Kenntnisse und Erfahrungen von Experten in Anspruch zu nehmen und
für das Unternehmen nutzbar zu machen, um so erfolgreicher am Markt bestehen zu
können.
Der Zuschuss beträgt pro Beratung für Antragsteller aus den neuen Bundesländern
75 Prozent der Beratungskosten, höchstens jedoch 1.500 Euro. Je
Antragsteller können innerhalb der Geltungsdauer dieser Richtlinien mehrere
Beratungen gefördert werden, die in sich abgeschlossen und thematisch eindeutig
voneinander getrennt sind.
Quelle und Redaktion: http://www.dresden.ihk.de/
