Das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG)

Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

Der demografische Wandel verändert unsere Gesellschaft und führt bereits heute in bestimmten Arbeitsmarktsegmenten zu einem Mangel an qualifizierten Fachkräften, etwa bei Medizin- und Erziehungsberufen, im Pflegebereich und bei sogenannten MINT-Berufen. Deshalb ist es wichtig, alle Qualifikationspotenziale im Inland zu aktivieren und zu nutzen. Zudem soll Deutschland für qualifizierte Zuwanderung attraktiver werden. Zukünftig wird es leichter, im Ausland erworbene Berufsqualifikationen anerkannt zu bekommen. Das entsprechende "Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen" tritt am 1. April 2012 in Kraft.

Viele Deutsche und nach Deutschland Zugewanderte haben in anderen Ländern gute berufliche Qualifikationen und Abschlüsse erworben, die auf dem deutschen Arbeitsmarkt dringend gebraucht werden. Sie können diese Qualifikationen hier aber oft nicht optimal verwerten, weil Bewertungsverfahren und Bewertungsmaßstäbe bisher fehlen. Die bisherigen Regelungen zur Anerkennung von im Ausland erworbenen Abschlüssen und Qualifikationen sind unzureichend und wenig einheitlich. Durch die Neuregelung wird erreicht, dass künftig für Anerkennungssuchende, Arbeitgeber und Betriebe nachvollziehbare und bundesweit möglichst einheitliche Bewertungen zu beruflichen Auslandsqualifikationen zur Verfügung stehen. Im Rahmen des Feststellungsverfahren wird überprüft, ob und inwieweit der im Ausland erworbene Abschluss ergänzt um die berufspraktischen Erfahrungen als Kompetenzprofil mit einem deutschen Abschluss gleichwertig ist. Liegen keine wesentlichen Unterschiede vor, so wird die Gleichwertigkeit des ausländischen Abschlusses mit dem entsprechenden deutschen Beruf bescheinigt. Wurden im Verfahren wesentliche Unterschiede festgestellt, so erhält der Antragsteller eine Bescheinigung, aus der die vorhandenen und die noch fehlenden Qualifikationen hervorgehen.

Das BQFG gilt ausschließlich für Berufe, die in der unmittelbaren Zuständigkeit des Bundes liegen. Dazu zählen die rund 350 staatlich anerkannten Ausbildungsberufe. Die Industrie- und Handelskammern übernehmen die Aufgabe der Feststellung der Gleichwertigkeit für ihre, nicht dem Handwerk zugehörigen, gewerblichen und kaufmännischen Ausbildungsberufe und für durch Rechtsverordnungen des Bundes geregelte Weiterbildungsprüfungen.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde am 29. September 2011 vom Deutschen Bundestag beschlossen. Der Bundesrat hat am 4. November dem Gesetz zugestimmt. Damit tritt das Anerkennungsgesetz am 1. April 2012  in Kraft. Die Regelung im Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz, die bestimmt, dass über den Antrag innerhalb von drei Monaten entschieden sein muss, tritt nach Artikel 62 Abs. 2 am 01. 12. 2012 in Kraft.

 

(Quelle:  www. bmbf.de und www.rhein-neckar.ihk24.de)

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