Was muss im Ausbildungsvertrag geregelt sein?
Der Ausbildungsvertrag regelt Rechte und Pflichten eines Auszubildenden und beinhaltet:
- den Ablauf und die Dauer der Ausbildungszeit
- Ausbildungsmaßnahmen
- die Dauer der täglichen Ausbildungszeit
- die Zahlung und Höhe der Ausbildungsvergütung
- die Dauer des Erholungsurlaubs
- Voraussetzungen zur Kündigung des Berufsausbildungsvertrages
Arbeitslosenversicherung:
Die Arbeitslosenversicherung ist eine Pflichtversicherung. Sie wird automatisch mit Ihrem Eintritt ins Berufsleben durch den Arbeitgeber abgeschlossen.
Berufsausbildungsbeihilfe:
Viele Auszubildende haben während der Lehre Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB). BAB ist eine staatliche Hilfe. Sie wird beim Arbeitsamt beantragt. Berufsausbildungsbeihilfe wird Azubis allerdings grundsätzlich nur dann gewährt, wenn sie nicht mehr zu Hause wohnen. (Bei minderjährigen Azubis muss für den Auszug ein wichtiger Grund vorliegen, z.B. eine weit entfernte Lehrstelle) Aber Nachfragen kostet nichts!
Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen!
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist enorm wichtig. In der Regel kann man sie nur abschließen, solange man jung und gesund ist. Deshalb empfehlen Experten den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung schon für Schüler und Azubis. Sie sollten sich also zu Beginn der Ausbildung damit befassen.
Gehaltskonto:
Falls Sie noch kein Girokonto besitzen, eröffnen Sie eines bei einer Bank, Sparkasse oder bei der Post. Die Ausbildungsvergütung wird monatlich auf dieses Konto überwiesen. Kontoführungsgebühren vergleichen lohnt sich!
Haftpflichtversicherung checken!
Auszubildende sind während der Ausbildung im Regelfall über die Haftpflichtversicherung der Eltern versichert. Falls es die 2. Ausbildung ist, gilt der Versicherungsschutz über die Eltern nicht. In diesem Fall sollten Sie sich unbedingt um eine eigene Haftpflichtversicherung kümmern. Sie ist wohl die wichtigste Versicherung überhaupt und kostet rund 30-50 Euro im Jahr.
Krankenversicherung:
Jetzt sind Sie verpflichtet, eine eigene Krankenversicherung abzuschließen. Wer in einem Angestelltenberuf ausgebildet wird, kann seine Krankenkasse selbst auswählen. Innerhalb der ersten 14 Tage der Ausbildung können Sie sich für eine Krankenkasse entscheiden, wenn Sie vorher noch nicht erwerbstätig waren. Seit der Gesundheitsreform 2009 kann man zwischen verschiedenen Tarifen wählen. Dabei gilt aber weiterhin, dass die Grundleistungen der Kassen gesetzlich festgeschrieben sind. Es kann sich lohnen, sich die neuen Wahltarife gründlich anzuschauen und zu recherchieren. Vergleichen lohnt sich! Auszubildende in einem Arbeiterberuf werden vom Arbeitgeber zur Pflichtkrankenversicherung angemeldet.
Unfallversicherung:
Die gesetzliche Versicherung schützt Sie bei Unfällen am Arbeitsplatz, auf dem Weg dorthin und auf dem Rückweg. Die Beiträge zahlt der Arbeitgeber. Die Beiträge für Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie der Unfallversicherung werden durch den Arbeitgeber vom Ausbildungsentgelt einbehalten und an den Versicherungsträger abgeführt.
Versicherungsnachweisheft:
Dieses Heft, das für die Rentenversicherung sehr wichtig ist, wird mit der Anmeldung durch Ihren Arbeitgeber beantragt. Die Rentenanstalt schickt Ihnen das Versicherungsnachweisheft, das Sie dann an den Arbeitgeber weiterleiten.
Sonderregelung 2011 für die Lohnsteuerkarte bei Auszubildenden
Beginnt ein unbeschränkt steuerpflichtiger lediger Arbeitnehmer im Laufe des Jahrs 2011 ein Ausbildungsdienstverhältnis als erstes Dienstverhältnis, kann der Arbeitgeber auf die Ersatzbescheinigung der Lohnsteuerkarte 2010 verzichten und die Lohnsteuer nach der Steuerklasse I ermitteln. Der Auszubildende hat seinem Arbeitgeber allerdings seine steuerliche Identifikationsnummer, sein Geburtsdatum sowie die Religionszugehörigkeit mitzuteilen.
Wenn bei dem Auszubildenden die Voraussetzungen für eine günstigere Steuerklasse vorliegen oder wenn es sich um ein zweites Dienstverhältnis handelt, muss er bei seinem Wohnsitzfinanzamt die Ausstellung einer Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug 2011 beantragen. Diese Bescheinigung muss er dann seinem Arbeitgeber zur Durchführung des Lohnsteuerabzugs vorlegen.
